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Krankenbeobachtung in Duisburg und ganz NRW – wir sind für Sie im Einsatz

Pflegebedürftige Menschen mit einem hohen Komplikationsrisiko benötigen mehr als eine Standardpflege. Ob instabile Vitalparameter, komplexe Krankheitsverläufe oder Unsicherheiten nach der Klinikentlassung – was sie brauchen, ist gezielte Aufmerksamkeit, medizinisch fundiertes Monitoring und schnelle Reaktionsfähigkeit. Genau das bietet unsere Krankenbeobachtung: individuell, kontinuierlich und mit einem klaren Ziel – Stabilität und Sicherheit im eigenen Zuhause.

EH Intensivpflege GmbH Sie und Ihre Angehörigen in Duisburg und ganz NRW mit einem Service, der gezielt auf Ihre Bedürfnisse zugeschnitten ist – 24 Stunden am Tag, an 7 Tagen der Woche.

Was Sie von unserer Krankenbeobachtung erwarten dürfen

Die Leistung der Krankenbeobachtung unterscheidet sich maßgeblich von der klassischen Pflege. Sie ist medizinisch indiziert, gesetzlich geregelt und auf Patienten mit besonderen Risikoprofilen ausgelegt. Unsere examinierten Fachkräfte erkennen Veränderungen im Gesundheitszustand, dokumentieren lückenlos und reagieren bei Bedarf sofort – ein zentraler Faktor zur Vermeidung unnötiger Klinikaufenthalte.

Ihre Vorteile auf einen Blick:

  • kontinuierliche Vitalzeichenkontrolle (Puls, Blutdruck, Atmung, Temperatur etc.)
  • Früherkennung medizinischer Komplikationen
  • lückenlose Dokumentation für Ärzt:innen und Angehörige
  • invasive und nicht-invasive Überwachungsmethoden
  • sofortige pflegerische Intervention bei Bedarf
  • Rund-um-die-Uhr-Erreichbarkeit
  • Sicherstellung des Verbleibs im häuslichen Umfeld

Für jeden Bedarf die passende Lösung: unsere Varianten der Krankenbeobachtung

Unser Team richtet sich nach dem jeweiligen medizinischen Zustand, dem Pflegegrad und den Lebensumständen des Patienten.

Unsere Varianten im Überblick:

  • Standardbeobachtung bei chronischen Krankheitsverläufen: zum Beispiel bei COPD, Herzinsuffizienz
  • Intensivbeobachtung bei instabilen Verläufen: beispielsweise postoperativ oder bei neurologischen Erkrankungen
  • akut-intermittierende Beobachtung: zeitlich begrenzte, intensive Überwachung, etwa nach Klinikentlassung
  • Spezialbeobachtung mit invasivem Monitoring: für Patienten mit zentralem Katheter oder PEG

Häufig gestellte Fragen (FAQ) zur Krankenbeobachtung

Was kostet die Leistung?

Die Krankenbeobachtung nach § 37 Abs. 2 SGB V wird bei medizinischer Indikation durch die Krankenkasse übernommen. Gerne unterstützen wir Sie bei der Antragstellung.

Was passiert bei akuten Zwischenfällen?

Unsere Fachkräfte reagieren sofort und leiten bei Bedarf medizinische Maßnahmen ein. Ärzt:innen werden direkt informiert.

Gilt das Angebot nur für Duisburg?

Nein – wir betreuen Patient:innen in ganz NRW.

Unser Pflegeteam steht für Sie und Ihre Angehörigen bereit – kontaktieren Sie uns!

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